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Kann ich Sterbehilfe bekommen, wenn ich COVID-19 habe?

Euthanasie ist ein sehr komplexer und streng regulierter medizinischer Eingriff, der in vielen Ländern nur unter bestimmten Umständen erlaubt ist.

Ob jemand aufgrund von COVID-19 Anspruch auf Sterbehilfe hat, hängt von der Gesetzgebung im jeweiligen Land und den spezifischen Umständen des Patienten ab. Sterbehilfe ist in einigen Ländern wie den Niederlanden, Belgien, Luxemburg, Kolumbien und Kanada legal, aber jedes dieser Länder hat strenge Kriterien, die erfüllt werden müssen. In anderen Ländern ist Sterbehilfe illegal.

In Ländern, in denen Sterbehilfe erlaubt ist, müssen bestimmte Kriterien erfüllt sein, wie etwa unerträgliches und aussichtsloses Leiden, freiwillige und wohlüberlegte Bitte und keine vernünftigen Alternativen zur Situation des Patienten.

Wenn COVID-19 zu Komplikationen führt, die unerträgliches und hoffnungsloses Leid verursachen (z. B. langfristige Organschäden ohne Hoffnung auf Heilung), könnte Sterbehilfe nach den strengen Kriterien des Rechts des betreffenden Landes in Betracht gezogen werden.

Quelle: https://www.health.belgium.be/nl/euthanasie-int

Autor: Prof. Dr. Dirk Devroey - Neuestes Update: 2023-12-09 - Urheberrechte: Clinifacts 2025

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