Kann ich eine Behandlung verweigern?
Das Patientenrechtegesetz gibt Ihnen das Recht, über die Behandlungsmöglichkeiten gut informiert zu sein. Darüber hinaus gibt Ihnen das Gesetz auch die Möglichkeit, Behandlungen abzulehnen, wenn Sie dies wünschen. Dies ist natürlich nur möglich, wenn Sie bei Bewusstsein sind. Wenn Sie Ihren Willen nicht mehr äußern können (z. B. aufgrund eines Komas), benötigen Sie eine Patientenverfügung zur Durchführung Ihres Willens.
Daher ist es am besten, diese Patientenverfügung rechtzeitig im Voraus zu erstellen. Um bestimmte Behandlungen abzulehnen, erstellen Sie am besten eine negative Patientenverfügung. Sie können beispielsweise angeben, dass Sie nicht beatmet werden möchten oder keine Sondenernährung wünschen.
Quelle: https://www.ejustice.just.fgov.be/cgi/article_body.pl?language=nl&pub_date=2024-02-23&caller=summary&numac=2024001224
Autor: Prof. Dr. Dirk Devroey - Neuestes Update: 2022-12-01 - Urheberrechte: Clinifacts 2025
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