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Euthanasie

Jedes Jahr erhalten in Belgien rund 2.000 Menschen Sterbehilfe. Was ist eigentlich Sterbehilfe und wer hat Anspruch darauf?

In Belgien kann jeder Erwachsene, der infolge einer irreversiblen, unheilbaren Krankheit unerträgliche psychische oder physische Leiden erleidet, Sterbehilfe erhalten. Dies ist nur nach wiederholter persönlicher Anfrage des Patienten selbst möglich. Sollte der Patient in absehbarer Zeit an der Krankheit sterben, sollte der Rat eines zweiten unabhängigen Arztes eingeholt werden.

Sollte der Patient nicht in absehbarer Zeit sterben, muss zusätzlich der Rat eines dritten Arztes eingeholt werden und zwischen der Aufforderung und der Sterbehilfe ein Monat abgewartet werden. Im ersten Fall ist diese Wartezeit nicht erforderlich. Auch Minderjährige können Sterbehilfe erhalten, wenn ihre Eltern damit einverstanden sind. Allerdings ist Sterbehilfe nur bei körperlichen Erkrankungen möglich.

Für den Fall, dass man in ein irreversibles Koma fällt, kann man seine Entscheidung zur Sterbehilfe auch in einer Patientenverfügung festhalten. Ihr Hausarzt kann Ihnen bei Fragen zur Sterbehilfe weiterhelfen.

Autor: Prof. Dr. Dirk Devroey - Neuestes Update: 0000-00-00 - Urheberrechte: Clinifacts 2025

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