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Wer hat Anspruch auf den Status Erhöhte Vergütung?

In einer früheren Meldung finden Sie Informationen zu den Vorteilen des „Erhöhten Zuschusses“ (VT-Status). Bitte klären Sie hier, wer Anspruch auf diesen VT-Status hat.

Wenn Sie bereits eine erhöhte Leistung beziehen, wird Ihre Krankenkasse die erforderlichen Maßnahmen ergreifen. Dies gilt für Personen, die seit mindestens 3 Monaten einen existenzsichernden Lohn oder eine andere OCMW-Unterstützung erhalten, oder für ältere Menschen mit einer Einkommensgarantie oder einem garantierten Einkommen, oder eine Beihilfe für Menschen mit einer Behinderung oder für Hilfe für ältere Menschen oder eine Beihilfe für Kinder mit eine Behinderung oder ein Zustand. Auch wenn Sie als Waise oder unbegleiteter Minderjähriger gemeldet sind, übernimmt Ihre Krankenkasse das Notwendige.

Schließlich erhalten Personen mit geringem Einkommen einen VT-Status. Ihr zu versteuerndes Bruttoeinkommen darf im Jahr 2013 16.744 Euro zuzüglich 3.100 Euro pro Angehörigem nicht überschreiten. Für Rentner, Behinderte und Behinderte, Witwen/Witwer, Personen, die seit mehr als einem Jahr arbeitslos oder behindert sind, und Alleinerziehende ist dieser Betrag etwas höher. Dieser Betrag wird jährlich angepasst.

Quelle: https://www.riziv.fgov.be/nl/thema-s/verzorging-kosten-en-terugbetaling/financiele-toegankelijkheid/de-verhoogde-tegemoetkoming

Autor: Prof. Dr. Dirk Devroey - Neuestes Update: 2022-12-09 - Urheberrechte: Clinifacts 2025

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